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Datum: 22.02.2021

Bargfeld-Stegen: B-Plan Nr. 6, 3. Änderung

Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 6, 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Gebiet:
Fliederweg gerade Hausnummer 10
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6, 3. Änderung für das Gebiet Fliederweg gerade Hausnummer 10 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Nr. 6, der hier ein Wohngebäude als Denkmal festsetzt und eine Fläche für Nebenanlagen. Im Nebengebäude gab es kürzlich einen Brandschaden, so dass das Gebäude neu aufgebaut wird. Dabei werden die historischen Grundelemente des Gebäudes wieder hergestellt. Das Ziel der Planung besteht nun darin, dass das Nebengebäude so umgenutzt werden kann, dass hier auch eine Wohnnutzung entstehen kann.Das Nebengebäude liegt bereits im Bebauungsplan. Zudem grenzt im Osten weitere Bebauung an. Damit ist auch gewährleistet, dass sich die Bebauung nicht frei in die Landschaft entwickelt. Darüber hinaus liegt der Bereich Umgebungsschutz des Denkmales (= Wohnhaus). Die Belange des Denkmalschutzes sind somit in der Planung zu beachten.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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