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Datum: 14.04.2021

Bargfeld-Stegen: B-Plan Nr. 6, 3. Änderung

Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 6, 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Gebiet: Fliederweg gerade Hausnummer 10

hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 – 3. Änderung – als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der von dem zuständigen Bau- und Umweltausschuss am 22. Februar 2021 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 – 3. Änderung - als Bebauungsplan der Innenentwicklung für das o. g. Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung hierzu liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 22. April 2021
bis zum 25. Mai 2021

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.

Die Amtsverwaltung ist derzeit nicht frei für Publikum zugänglich, um größere Menschenansammlungen, mithin eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Anmeldung weiterhin möglich.

Wenn Sie die Planunterlagen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 als Bebauungsplan der Innenentwicklung der Gemeinde Bargfeld-Stegen in der Amtsverwaltung einsehen möchten, so vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Pump.

Bitte bringen Sie zu dem Termin eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske mit.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier aufrufbar und über den Digitalen Altlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 6 – 3. Änderung - als Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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