Biometrische Lichtbilder: Neue Regelung ab Mai 2025
Am 1. Mai 2025 trat eine neue bundesweite Regelung in Kraft, die ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (wie Personalausweise und Reisepässe) vorsieht.
Was ändert sich?
Künftig haben Sie zwei Möglichkeiten zur Erstellung Ihres Lichtbildes:
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Lichtbilder bei uns vor Ort (ab sofort möglich!)
Bei uns im Einwohnermeldeamt können die Lichtbilder direkt vor Ort erstellt werden. Diese werden digital aufgenommen und sind nicht für andere Zwecke verwendbar. Die Aufnahme ist gebührenpflichtig und kostet 6,00 Euro.
Bei Kindern: Aus technischen Gründen ist die Erstellung von Lichtbildern von Kindern unter 6 Jahren bei uns vor Ort nicht möglich. Bitte lassen Sie die Lichtbilder in diesem Fall von einem zertifizierten Fotodienstleiter erstellen. -
Lichtbilder von zertifizierten Fotodienstleistern (ab sofort möglich!)
Alternativ können Sie Lichtbilder bei zertifizierten Fotodienstleistern erstellen lassen. Sie erhalten einen Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), den Sie bitte zur Beantragung Ihres Ausweisdokumentes mitbringen. Mit dem Code können wir Ihr Lichtbild aus der Cloud zuordnen und herunterladen. Papierfotos, Bilder aus Fotokabinen oder selbstgemachte Fotos sind ab dem 1. August 2025 nicht mehr zulässig.
Vorteile der neuen Regelung
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Sichere und standardisierte Lichtbilder: Die Einhaltung der biometrischen Vorgaben wird sichergestellt.
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Zeitersparnis: Keine unnötigen Behördengänge aufgrund fehlerhafter Passbilder.
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Manipulationssicherheit: Verhinderung von Identitätsbetrug durch Morphing-Techniken.
Planung und Hinweise zur Umstellung
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Ausweisdokumente frühzeitig zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Stand: 16.07.2025