Inhalt

Datum: 08.09.2021

Delingsdorf: B-Plan Nr. 10, 1. Änderung

Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 10, 1. Änderung der Gemeinde Delingsdorf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Gebiet: nördlich Timmerhorner Straße, östlich Schäferkoppel, südlich Pemöllers Weg Hausnummern gerade Nr. 2 bis 6

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 30.09.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10, 1. Änderung der Gemeinde Delingsdorf für das Gebiet „nördlich Timmerhorner Straße, östlich Schäferkoppel, südlich Pemöllers Weg Hausnummern gerade Nr. 2 bis 6“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom Donnerstag, 16.09.2021 bis Montag, 18.10.2021

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während der Sprechstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10, 1. Änderung erfolgt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung gemäß § 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

1. Fachbeitrag Ausgleichsermittlung und Potenzialanalyse Artenschutz und Plandarstellung Verlust Ausgleichsflächen, Schlie Landschaftsarchitektur, Timmendorfer Strand, Stand 27.08.2021

2. Schalltechnische Untersuchung, Lairm Consult, Bargteheide, Stand 15.09.2020

3. Fachbeitrag Oberflächenentwässerung und Nachweisführung gemäß wasser-rechtliche Anforderungen (A-RW 1), Petersen & Partner, Kiel, Stand 06.08.2020

Ebenso haben nachfolgend aufgeführte Behörden, Institutionen, Verbände und Einzelpersonen eine Stellungnahme mit Aussagen zu Umweltbelangen abgeben:

4. Kreis Stormarn (Abteilungen Landschaftspflege, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Brandschutz) vom 08.04.2020

5. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 09.03.2020

6. Abwasserentsorgung Bargteheide GmbH vom 28.02.2020

7. Archäologisches Landesamt vom 18.03.2020

8. Feuerwehr-Unfallkasse für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, 19.03.2020

9. NABU vom 26.03.2020

10. Schleswig-Holstein Netz AG vom 01.04.2020

11. Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau vom 02.04.2020

12. Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr vom 02.04.2020

13. Bürger A vom 26.02.2020

14. Bürger B vom 26.02.2020

15. Bürger C vom 26.02.2020

16. Bürger D vom 26.02.2020

17. Bürger E vom 26.02.2020

Folgende Arten umweltbezogener Informationen finden sich in den mit ausliegenden Unterlagen (1) bis (15):

(1) Aus dem Fachbeitrag Ausgleichsermittlung und Potenzialanalyse Artenschutz sowie Plandarstellung Verlust Ausgleichsflächen, Stand 27. August 2021

Angaben zu Biotop- und Nutzungstypen, Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse, Artenschutzprüfung (Vögel, Fledermäuse), Vermeidungsmaßnahmen und Hinweise für Kompensationsmaßnahmen, Nachweis der zu ersetzenden Ausgleichsflächen, Darstellung des Verlusts der Ausgleichsflächen.

(2) Aus der Schalltechnischen Untersuchung, Stand November 2020

Beurteilung der zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens: Angaben zu Schutz der Nachbarschaft vor Geräuschimmissionen aus dem Betrieb des Feuerwehrgerätehauses, zu Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B-Plan-induzierten, Zusatzverkehr und durch die Veränderung des Lärmschutzwalls, Schutz des Plangeltungsbereiches vor Verkehrslärm (Straßenverkehrslärm)

(3) Aus dem Fachbeitrag Oberflächenentwässerung und der Nachweisführung gemäß wasser-rechtliche Anforderungen (A-RW 1), Stand August 2020

Angaben zur Mengenbewirtschaftung nach A-RW 1 / Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz, Vorhandene Regenwasserkanalisation und Abfluss, Auswirkungen auf Einleitung in das Gewässer

(1) bis (12) Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB

Angaben zur Ausgangslage der Ausgleichsflächen sowie zum Ausgleich, der für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 zu erbringen ist, Angaben zum Brandschutz, Angaben zu möglichen Immissionen durch Feierlichkeiten im Feuerwehrgerätehaus (4), Angaben zu Leitungen (Telekommunikationskabel, Mittelspannungsleitung, Gas-Niederdruckleitung) im Plangebiet (5 und 10), Angaben für die Erbringung des Nachweises zur ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung sowie Anmerkungen zur Niederschlagswasserentsorgung (4, 6 und 11), Angaben zu Bodendenkmalen im Plangebiet (7), Angaben zu bindenden Planungsgrundlagen für den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie zur Anordnung der Außenanlagen, Zufahrten, Stellplätzen (8), Angaben zum Erhalt der Bäume und Gehölze (9), Angaben zur Anbauverbotszone, Ausnahmegenehmigung von den Anbauverbotsbestimmungen des StrWG, Beantragung der Sondernutzungserlaubnis für Zu- und Abfahrten zur Kreisstraße, weitere Hinweise für die Zu- und Abfahrten zur Kreisstraße (12)

(13) bis (17) Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

Angaben über eine Absprache zur Nutzung von Flächen zwischen Lärmschutzwall und privaten Wohngrundstücken (13), Angaben zu den Stellplätzen bzw. deren mögliche Auslastung (14), Angaben zur potenziellen Lärmbelastung durch die Sirene (15), Angaben zu einer möglichen Verschattung der Wohnbaugrundstücke durch das neue Feuerwehrgerätehaus (16), Angaben zu möglichen Einschränkungen der Einsehbarkeit des Fuß- und Radweges durch die Planungen (17)

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier aufrufbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


nach oben zurück