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Datum: 13.11.2025

Änderungen bei der Fischereiabgabe und dem Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein

Seit dem 01.10.2025 sind Änderungen bei der Fischereiabgabe und dem Urlauberfischereischein in Kraft getreten, die im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung umgesetzt werden.
Ab dem 01.10.2025:
  • Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe vor Ort wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro je Kaufvorgang erhoben, sodass die Abgabe 18 Euro pro Jahr kostet.
  • Online bleibt der Preis bis Ende 2025 bei 10 Euro pro Jahr.
Ab dem 01.01.2026:
  • Die Fischereiabgabe wird auf 18 Euro pro Jahr erhöht. Zudem wird eine Verwaltungsgebühr von 2 Euro für den Onlinekauf fällig (20 Euro pro Jahr online).
  • Vor Ort kosten 1 Jahr 28 Euro (inkl. 8 Euro Gebühr), 2 Jahre 48 Euro, 3 Jahre 68 Euro, 4 Jahre 88 Euro und 5 Jahre 108 Euro.
Urlauberfischereischein:
  • Bis Ende 2025 bleibt der Preis für den Urlauberfischereischein beim Onlinekauf unverändert bei 10 Euro (inkl. Verwaltungsgebühr).
  • Ab dem 01.10.2025 wird eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro bei Ausstellung vor Ort fällig.
  • Ab dem 01.01.2026 gelten die neuen Preise auch für den Urlauberfischereischein (38 Euro online, 50 Euro vor Ort).

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