Bargfeld-Stegen: Änderung der Zuständigkeitsordnung
Hiermit wird die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die ständigen Ausschüsse der Gemeinde Bargfeld-Stegen bekannt gemacht. Sie wurde am 16.03.2026 von der Gemeindevertretung beschlossen.
Die Entscheidungsbefugnisse des Bau- und Umweltausschusses werden damit wie folgt erweitert:
- Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB, sofern die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens die Grundzüge der Planung nicht berührt oder das Vorhaben nicht von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist"
- Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGB, sofern die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens die Grundzüge der Planung nicht berührt oder das Vorhaben nicht von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher