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Datum: 22.04.2026

Bargfeld-Stegen: Änderung der Zuständigkeitsordnung

Hiermit wird die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die ständigen Ausschüsse der Gemeinde Bargfeld-Stegen bekannt gemacht. Sie wurde am 16.03.2026 von der Gemeindevertretung beschlossen.

Die Entscheidungsbefugnisse des Bau- und Umweltausschusses werden damit wie folgt erweitert:

  • Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB, sofern die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens die Grundzüge der Planung nicht berührt oder das Vorhaben nicht von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist"
  • Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGB, sofern die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens die Grundzüge der Planung nicht berührt oder das Vorhaben nicht von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist

Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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