Bargfeld-Stegen: 37. Änderung des Flächennutzungsplans
Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn, 37 . Änderung Flächennutzungsplan,
Gebiet: Südlich des Fasanenweges, westlich des Lerchenweges ungerade Hausnummern 1 bis 5 und nördlich der Straße Im Weden
hier: Genehmigung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bargfeld - Stegen
Dem Ministerium für Inneres, Kommunales und Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein wurde die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 08. Mai 2023 beschlossene 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bargfeld- Stegen für das Gebiet südlich des Fasanenweges, westlich des Lerchenweges ungerade Hausnummern 1 bis 5 und nördlich der Straße Im Weden, nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2023, Az.: IV 527-512.111-62.005 (37.Ä.) wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion auf der Grundlage des § 6 Abs. 4 Baugesetzbuch mitgeteilt.
Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 210, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente hier aufrufbar.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Nachfolgend ist eine Übersicht des Deckblattausschnittes der Planzeichnung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bargfeld-Stegen wiedergegeben.
Hinweis: Die rechtsgültige Bekanntmachung ist als PDF-Dokument beigefügt.