Elmenhorst: Widmung von acht Straßen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst hat in ihrer Sitzung am 13.05.2025 die Widmung folgender Straßen beschlossen:
| 1. Ulmenweg | 2. Buchenweg | 3. Ahornweg | 4. Erlenweg |
| 5. Eichenweg | 6. Bargkoppel | 7. Heisch | 8. Wiesengrund |
Die in der Sammelwidmung aufgeführten Straßen werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein vom 22 Juni 1962 (GVOBl. Schl.-H. S. 237) in der Fassung vom 18. Oktober 2024 (GVOBl. S. 749) und der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst vom 13.05.2025 entsprechend der Fläche der genannten Flurstücke, wie es sich aus der Flurkarte ergibt, für den öffentlichen Verkehr gewidmet und als Gemeindestraße (Ortsstraße) gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 3a des Straße- und Wegegesetzes eingestuft.
Die genaue Lage der von dieser Allgemeinverfügung betroffenen Flurstücke und der Straße sind dem beiliegenden Flurkartenauszug zu entnehmen.
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide erhoben werden.
Die rechtskräftige Bekanntmachung ist als PDF-Dokument beigefügt.