Hammoor: Planfeststellungsverfahren nach §§ 40 ff. des Straßen- und Wegegesetzes S-H (StrWG)
Planfeststellungsverfahren nach §§ 40 ff. des Straßen- und Wegegesetzes S-H (StrWG) für den Neubau der Ortsumgehung Hammoor (L 89), Bau-km 0+250 bis 2+335, auf dem Gebiet der Gemeinden Hammoor, Delingsdorf und der Stadt Ahrensburg (Kreis Stormarn) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung - Festsetzung des Erörterungstermins
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr - vom 20. Oktober 2025 - APV 211 - 552-106/2024 - über die Festsetzung des Erörterungstermins
- Der in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 6. Februar 2024 angekündigte Erörterungstermin gemäß § 140 Absatz 6 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) findet statt am Dienstag, dem 2. Dezember 2025, um 09:30 Uhr in der Gemeinde Hammoor, Mehrzweckhaus, Kamp 31, 22941 Hammoor. Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin am Mittwoch, 3. Dezember 2025, um 09:30 Uhr am genannten Erörterungsort fortgesetzt. Die Entscheidung, ob und inwieweit der Fortsetzungstermin erforderlich wird, erfolgt am Ende des Termins am 2. Dezember 2025 durch die Verhandlungsleitung.
- Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Dies erfolgt themenbezogen. Die Teilnahme am Termin ist jedem vom Vorhaben Betroffene freigestellt. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Diese hat ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen beziehungsweise Stellungnahmen gelten dann als aufrechterhalten. Die Vorhabenträgerin hat zu Ihrer Einwendung beziehungsweise Stellungnahme eine Erwiderung/Antwort erstellt. Möchten Sie diese vor dem Erörterungstermin erhalten, melden Sie sich bitte per E-Mail bei Ruth.Stercklen@wimi.landsh.de.
- Da von mehr als 50 Personen Einwendungen erhoben wurden, werden diese Beteiliten vom Erörterungstermin nicht gesondert benachrichtigt. Die gesonderte Benachrichtigung der Einwender wird durch amtliche Bekanntmachung ersetzt. Die Anhörungsbehörde stellt den Inhalt der Bekanntmachung auch auf der Internetseite BOB-SH / Planfeststellung unter dem Link https://planfeststellung.bob-sh.de/plan/L89-ou-hammoor der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereit.
- Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 140 Absatz 4 Satz 3 LVwG).
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die gemäß § 140 Absatz 6 Satz 1 LVwG zur Teilnahme berechtigt sind.
Kiel, 20. Oktober 2025
Die rechtskräftige Bekanntmachung ist als PDF-Dokument beigefügt.