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Datum: 16.04.2025

Nienwohld: Widmung der Gemeindestraße "Honbrook" für den öffentlichen Verkehr

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nienwohld hat in ihrer Sitzung am 30.01.2017 die Widmung folgender Straße beschlossen:

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein vom 22 Juni 1962 (GVOBl. Schl.-H. S. 237) in der Fassung vom 18. Oktober 2024 (GVOBl. S. 749) und der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Nienwohld vom 30.01.2017 wird das Flurstück: 182, Größe 1716 m² der Flur 9 der Gemarkung Nienwohld mit der Straßenbezeichnung „Honbrook“ entsprechend der Fläche des genannten Flurstücks, wie es sich aus der Flurkarte ergibt, für den öffentlichen Verkehr gewidmet und als Gemeindestraße (Ortsstraße) gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 3a des Straße- und Wegegesetzes eingestuft.

Die genaue Lage des von dieser Allgemeinverfügung betroffenen Flurstücks und der Straße sind dem beiliegenden Flurkartenauszug zu entnehmen.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide erhoben werden.


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