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Datum: 08.02.2025

Wahlbekanntmachung - Bundestagswahl am 23. Februar 2025

1. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.

2. Die 8 amtsangehörigen Gemeinden haben folgende Wahlbezirke gebildet:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
101 Bargfeld-Stegen Bürgerhaus Mittelweg 4, 23863 Bargfeld-Stegen
102 Bargfeld-Stegen Bürgerhaus Mittelweg 4, 23863 Bargfeld-Stegen
201 Delingsdorf Bürgerhaus An der Friedenslinde 3, 22941 Delingsdorf
301 Elmenhorst Gemeindezentrum Schulstraße 3a, Elmenhorst
302 Elmenhorst/Fischbek Feuerwehrgerätehaus Am Dorfplatz 5a, 23869 Elmenhorst
401 Hammoor Feuerwehrgerätehaus Bachstraße 1, 22941 Hammoor
501 Jersbek Gemeindezentrum Langereihe 1, 22941 Jersbek
502 Jersbek OT Klein Hansdorf u. Timmerhorn Bürgerhaus Heideweg 1, 22941 Jersbek Timmerhorn
601 Nienwohld Alte Schule Dorfstraße 32, 23863 Nienwohld
701 Todendorf Mehrzweckhaus Rönnbaum 14, 22965 Todendorf
801 Tremsbüttel Mehrzweckhalle Hauptstraße 66, 22967 Tremsbüttel

Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 02.02.2025 mit Angabe von Wahlbezirk und Wahlraum. Der Briefwahlvorstand tagt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr in 22941 Bargteheide, Eckhorst 34, Trauzimmer und Vorflur.

3. Jede/-r Wahlberechtigte kann nur im Wahlraum seines Wahlbezirks wählen und muss Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln:

  • Erststimme für einen Wahlkreisbewerber (in schwarzem Druck)
  • Zweitstimme für eine Landesliste (in blauem Druck)

Die Stimmabgabe erfolgt durch Kennzeichnung eines Kreises. Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine zu kennzeichnen und so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Fotografieren oder Filmen ist in der Wahlkabine untersagt.

4. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

5. Wähler/-innen mit Wahlschein können entweder in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder per Briefwahl wählen. Für die Briefwahl sind ein amtlicher Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag und ein Wahlbriefumschlag erforderlich. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.

6. Jede/-r Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur persönlich ausüben. Unterstützung ist nur bei Leseschwierigkeiten oder Behinderung erlaubt und muss sich auf technische Hilfe ohne Beeinflussung beschränken. Unbefugtes Wählen oder Wahlfälschung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet (§ 107a StGB).

Die vollständige rechtsgültige Bekanntmachung ist als PDF-Dokument beigefügt.


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