Wahlbekanntmachung - Bundestagswahl am 23. Februar 2025
1. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
2. Die 8 amtsangehörigen Gemeinden haben folgende Wahlbezirke gebildet:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums |
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101 Bargfeld-Stegen | Bürgerhaus | Mittelweg 4, 23863 Bargfeld-Stegen |
102 Bargfeld-Stegen | Bürgerhaus | Mittelweg 4, 23863 Bargfeld-Stegen |
201 Delingsdorf | Bürgerhaus | An der Friedenslinde 3, 22941 Delingsdorf |
301 Elmenhorst | Gemeindezentrum | Schulstraße 3a, Elmenhorst |
302 Elmenhorst/Fischbek | Feuerwehrgerätehaus | Am Dorfplatz 5a, 23869 Elmenhorst |
401 Hammoor | Feuerwehrgerätehaus | Bachstraße 1, 22941 Hammoor |
501 Jersbek | Gemeindezentrum | Langereihe 1, 22941 Jersbek |
502 Jersbek OT Klein Hansdorf u. Timmerhorn | Bürgerhaus | Heideweg 1, 22941 Jersbek Timmerhorn |
601 Nienwohld | Alte Schule | Dorfstraße 32, 23863 Nienwohld |
701 Todendorf | Mehrzweckhaus | Rönnbaum 14, 22965 Todendorf |
801 Tremsbüttel | Mehrzweckhalle | Hauptstraße 66, 22967 Tremsbüttel |
Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 02.02.2025 mit Angabe von Wahlbezirk und Wahlraum. Der Briefwahlvorstand tagt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr in 22941 Bargteheide, Eckhorst 34, Trauzimmer und Vorflur.
3. Jede/-r Wahlberechtigte kann nur im Wahlraum seines Wahlbezirks wählen und muss Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Wahlbenachrichtigung soll abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln:
- Erststimme für einen Wahlkreisbewerber (in schwarzem Druck)
- Zweitstimme für eine Landesliste (in blauem Druck)
Die Stimmabgabe erfolgt durch Kennzeichnung eines Kreises. Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine zu kennzeichnen und so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Fotografieren oder Filmen ist in der Wahlkabine untersagt.
4. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
5. Wähler/-innen mit Wahlschein können entweder in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder per Briefwahl wählen. Für die Briefwahl sind ein amtlicher Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag und ein Wahlbriefumschlag erforderlich. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.
6. Jede/-r Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur persönlich ausüben. Unterstützung ist nur bei Leseschwierigkeiten oder Behinderung erlaubt und muss sich auf technische Hilfe ohne Beeinflussung beschränken. Unbefugtes Wählen oder Wahlfälschung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet (§ 107a StGB).
Die vollständige rechtsgültige Bekanntmachung ist als PDF-Dokument beigefügt.