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Datum: 06.10.2021

Hammoor: Auslegung F-Plan - Enwurf 5. Änderung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hammoor nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Gebiet: südlich der Autobahn A1, nördlich der Landesstraße 89 und nach Norden bis zur Süderbeste (Gemeindegrenze)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 15.09.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hammoor für das Gebiet „südlich der Autobahn A1, nördlich der Landesstraße 89 und nach Norden bis zur Süderbeste (Gemeindegrenze)“ sowie die Begründung liegen in der Zeit vom

14.10.2021 bis 15.11.2021

in der Amtsverwaltung Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während der Sprechstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind neben dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Begründung verfügbar und liegen mit aus:

  1. Umweltbericht, BBS Büro Greuner-Pönicke, Stand August 2021
  2. Eingegangene Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
    nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

 

Hinweis: Derzeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Hammoor für den Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereitet. In diesem Zusammenhang werden folgende weitere umweltrelevante Fachgutachten - aufbauend auf die zum Vorentwurf des o.g. B-Planes aus 2017 vorliegenden - erarbeitet bzw. fortgeschrieben. Sie werden der Gemeindevertretung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des B-Planes vorgelegt und anschließend - sofern beschlossen - in die Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB im Bebauungsplanverfahren gegeben:

  1. Erschließungskonzept inkl. Vorkonzept zum Ausbau der Landesstraße, Masuch + Olbrisch
  2. Bestand Biotoptypen, BBS Büro Greuner-Pönicke
  3. Artenschutzgutachten BBS Büro Greuner-Pönicke
  4. Eingriffs-Ausgleichsbilanz und Landschaftsplanerischer Fachbeitrag BBS Büro Greuner-Pönicke
  5. Verkehrstechnische Untersuchung, Masuch + Olbrisch
  6. Lärmtechnische Untersuchung, Masuch + Olbrisch
  7. Entwässerungskonzept inkl ARW1-Nachweis und M2 - Untersuchung für das Gewässer Süderbeste, Masuch + Olbrisch

Ebenso haben nachfolgend aufgeführte Behörden, Institutionen, Verbände und Einzelpersonen eine Stellungnahme mit Aussagen zu Umweltbelangen abgegeben:

  1. Kreis Stormarn, Untere Boden-, Wasser- und Naturschutzbehörde vom 31.05.2017
  2. Amt Bargteheide-Land, Träger zentraler Wasserversorgung, 24.07.2017
  3. Abwasserentsorgung Bargteheide GmbH, 15.06.2017
  4. Archäologisches Landesamt, 16.05.2017
  5. Untere Forstbehörde, 06.06.2017
  6. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, 19.06.2017
  7. BUND und NABU, 13.05.2017

Folgende umweltrelevante Informationen finden sich in den mit ausliegenden Unterlagen:

(1) Aus dem Umweltbericht (Teil II der Begründung)

  1. Angaben zum Menschen und zu seiner Gesundheit
    Angaben zur möglichen Belastung umgebender Wohnnutzungen während der Bau- und Anlagenphase durch Baulärm und Staubbildung sowie während der Betriebsphase durch Licht und Lärm.
  2. Angaben zu Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt

Bedeutung der im Geltungsbereich vorhandenen Knicks als Lebensraum für die Haselmaus; Angaben zu hoher Aktivität von Fledermäusen im nördlichen Geltungsbereich; Angaben zur Aufwertung des Lebensraumes des Fischotters im Bereich der Süderbester sowie zur Betroffenheit von Gehölzvögeln und Offenlandarten und weiterer geschützter Artengruppen, wie Amphibien und Reptilien und Kleinsäuger Laufkäfer und weitere Insekten

  1. Angaben zum Boden und zur Fläche

Angaben zum Versiegelungsgrad des Plangebietes, zur zulässigen zur Bewertung der Bodenfunktionen, zu dem Verlust von Böden mit ihren natürlichen Funktionen durch Versiegelung und Überbauung

  1. Angaben zum Wasser

Angaben zur Versickerung des Oberflächenwassers im Plangebiet

  1. Angaben zum Klima und zur Luft
    Angaben zum Mikroklima, der Vorbelastung der Luftqualität durch die Lage an der Autobahn sowie Klimaschutzmaßnahmen, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen sind
  2. Angaben zur Landschaft
    Angaben zur Vorbelastung des Landschaftsbildes durch die Lage ander Autobahn, zur Veränderung des Landschaftsbildes von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu einem Autohof
  3. Angaben zu Kultur- und Sachgütern

Angaben zum Auffinden von Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie einer archäologischen Voruntersuchung von 2017

  1. Angaben zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
    keine wesentlichen Wechselwirkungen
  2. Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich
    Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Umwelt: Erhalt der Knick- und Baumstrukturen mit Knickschutzstreifen, Knickneuanlage, Ausgleich für Bäume, Entwicklung einer Rückhaltefläche an der Süderbeste, Vermeidungsmaßnahmen zum Ausschluss artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, Prüfung von Maßnahmen als Beitrag zum Klimaschutz im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens

(2) bis (11) Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1):

Angaben zur Konkretisierung des Umweltberichts auf Bebauungsplanebene (2); Angaben zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung im Rahmen des Bebauungsplanes mit Angabe der dafür erforderlichen Flächen (3); Angaben zur Wasserversorgung (4) sowie Abwasserentsorgung (5) des Geltungsbereichs; Angaben zu Bodendenkmälern im Plangebiet und zu Objekten der Archäologischen Landesaufnahme (7); Hinweis zu waldschutzrechtlichen Belangen und Angaben von angrenzenden Waldgebieten (8); Angaben zur Flächeninanspruchnahme durch den Umbau Knotenpunkt Bargteheide zum Autobahnkreuz, Angaben zur Darstellung der Anbauverbotszone der L89, Angabe zur Erschließung des Geltungsbereichs, Angaben zur Prüfung von Schallschutzmaßnahmen, die den überörtlichen Verkehr berücksichtigen und zum Schutz des Geltungsbereichs (9); Angaben zur Einhaltung des Abstands, Schutz vor belasteten Einleitungen und der naturnahen Entwicklung der Süderbeste, Angaben zum Erhalt der Knicks zum Schutz der Haselmaus(10)

(12)    Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse

https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Hammoor/Bauleitplanung/%C3%96ff-Auslegung/

eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Diese Bekanntmachung wird am 06. Oktober 2021 durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Amtes Bargteheide-Land unter

veröffentlicht.

Hinweis:

Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land

Montag bis Freitag (außer Mittwoch)

8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag auch 14.00 bis 18.00 Uhr


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