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Datum: 10.07.2021

Bargfeld-Stegen: B-Plan Nr. 3, 10. Änderung

Bekanntmachung: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 3 – 10.  Änderung – als Bebauungsplan der Innenentwicklung der Gemeinde Bargfeld-Stegen
Gebiet: beidseitig des Fasanenweges in Bargfeld-Stegen, beschränkt auf den Fasanenweg Hausnummer 14 und die Parkplatzanlage Fasanenweg / Ecke Lerchenweg sowie die Grundstücke westlich des Lerchenweges (nur ungerade Hausnummern)

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 01. März 2021 den Bebauungsplan Nr. 3 – 10. Änderung - als Bebauungsplan der Innenentwicklung für das Gebiet: beidseitig des Fasanenweges in Bargfeld-Stegen, beschränkt auf den Fasanenweg Hausnummer 14 und die Parkplatzanlage Fasanenweg / Ecke Lerchenweg sowie die Grundstücke westlich des Lerchenweges (nur ungerade Hausnummern), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 11. Juli 2021  in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und  die Begründung  dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 216, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich finden Sie den Bebauungsplan und die Begründung hier.

Die Amtsverwaltung ist derzeit nicht frei für Publikum zugänglich, um größere Menschenansammlungen, mithin eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Einsichtnahme in die o. g. Unterlagen ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte bringen Sie zu dem Termin eine Mund-Nasen-Schutzmaske mit.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 s. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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