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Datum: 10.07.2021

Bargfeld-Stegen: B-Plan Nr. 4 b, 4. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: Bebauungsplan Nr. 4 b -Ortsmitte Südteil-, 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Gebiet: westlich Jersbeker Straße, gerade Hausnummern 2 bis 6

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in ihrer Sitzung am 05. Juli 2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4 b –Ortsmitte Südteil-, 4. Änderung für das Gebiet westlich Jersbeker Straße, gerade Hausnummern 2 bis 6 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

Der Bebauungsplan Nr. 4 b setzt für das Plangebiet ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO fest mit einer zweigeschossige bzw. offenen Bauweise. Zwischenzeitlich sind hier die landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzungen aufgegeben worden. Eine Neuansiedlung von ähnlichen Nutzungen ist nicht zu erwarten. Stattdessen zeigt sich, dass dieser Bereich für die Wohnbaunutzung eine höhere Attraktivität besitzt.

Folglich besteht ein städtebaulicher Planungsbedarf dahingehend, dass der Bebauungsplan den aktuellen Anforderungen in der Art und Maß der baulichen Nutzung sowie in der Bauweise anzupassen ist.

Planungsziele sind daher die

  • Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO),
  • Anpassung der Baugrenzen dahingehend, dass eine der angrenzenden Baustruktur angepasste kleinteiligere Bauweise erfolgt sowie eine Aufwertung des Straßenbildes,
  • Anpassung von Bauhöhe und Baudichte der Gebäude an die Grundstruktur der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 b.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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