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Datum: 16.02.2022

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn

Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche;

hier: Auslegung gemäß § 8 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 631):

- Teilstrecke des Wiesenwegdammes an der Burgstelle Stegen -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in der Sitzung am 5. Juli 2021 die Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche auf der Teilstrecke  des Wiesenwegdammes an der Burgstelle Stegen unter Beschränkung der Widmung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG beschlossen.

Die betroffene öffentliche Verkehrsfläche besteht aus den folgenden Flurstücken:

  • Gemarkung Bargfeld, Flur 1, Flurstück 51/1 teilweise
  • Gemarkung Stegen, Flur 2, Flurstück 40 teilweise.

Nachfolgend ist auf der  Kartenübersicht die einzuziehende Verkehrsfläche wiedergegeben:

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Die Teileinziehung erfolgt gemäß  § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG. Danach kann eine Verkehrsfläche eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Bei der besagten Verkehrsfläche ist davon auszugehen, dass eine Verkehrsbedeutung für Kraftfahrzeuge  nicht mehr gegeben und hierfür die Verkehrsfläche somit entbehrlich ist.

Gemäß § 8 Abs. 3 StrWG liegen der Vorentwurf der Teileinziehungsverfügung und der Lageplan im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 21. Februar bis zum 21. März 2022 in Zimmer 210 der Amtsverwaltung Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, zur Einsicht aus. Jede Person, deren Belange durch die Einziehung berührt werden, erhält somit die Gelegenheit, Einwendungen hiergeben zu erheben. Im Zuge der Covid-19-Pandemie wird auf die Erfordernis einer vorherigen Terminabstimmung verwiesen (Tel. 04532/40 45 0).

Einwendungen gegen die Teileinziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide zu erheben (Ausschlussfrist gem. § 8 Abs. 4 StrWG).

Die öffentliche Bekanntmachung dieser öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Homepage des Amtes Bargteheide-Land unter www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Bargfeld-Stegen.


Bargteheide, den 16. Februar 2022
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher

Sczech


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