Elmenhorst: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 19, 3. Änderung
Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes Nr. 19, 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB in der Gemeinde Elmenhorst im Kreis Stormarn
Gebiet: östlich der Bundesstraße (L82) und nördlich der Schulstraße
Die Gemeindevertretung Elmenhorst im Kreis Stormarn hat in der Sitzung am 13. November 2025 den Bebauungsplan Nr. 19, 3. Änderung für das Gebiet östlich derBundesstraße (L82) und nördlich der Schulstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde in der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung am 13. November 2025 abschließend gebilligt. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Eine Berichtigung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan Nr. 19, 3. Änderung der Gemeinde Elmenhorst tritt mit Beginn des 21. Dezember 2025 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan sowie die Begründung mit Anhängen von diesem Tage im Internet unter Amt Bargteheide- Land, Gemeinde Elmenhorst, Bauleitplanung, Bebauungspläne einsehen:
https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Elmenhorst/Bauleitplanung/Bebauungspläne/
Die Unterlagen werden zukünftig auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html zugänglich gemacht.
Zusätzlich können der Bebauungsplan Nr. 19, 3. Änderung sowie die Begründung mit Anhängen in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 211, während der Dienststunden für den Publikumsverkehr eingesehen werden. Über den Inhalt können Sie während der Dienststunden Auskunft erhalten.
Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land
Montag bis Freitag (außer Mittwoch) 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag auch 14.00 – 18.00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung während der Dienststunden
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 19, 3. Änderung in Elmenhorst wiedergegeben.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB und § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Bargteheide – Land geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen, so dass die Unbeachtlichkeit eines Mangels durch rügelosen Fristablauf nach § 215 Abs. 1 BauGB eintreten kann. Sämtliche nach § 215 Abs. 1 BauGB genannten Fehlergruppen werden hierdurch inkludiert. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie einer Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt Bargteheide-Land unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Diese Bekanntmachung wird am 20. Dezember 2025 durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Amtes Bargteheide-Land unter
https://www.bargteheide-land.de/Amt/Bekanntmachungen/ sowie in der Zeitung „Markt“, Bargteheider Ausgabe, veröffentlicht.
Bargteheide, den 16.12.2025
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech
Die rechtskräftige Bekanntmachung ist als PDF-Dokument beigefügt.