Nachrücken eines Gemeindevertreters
Aufgrund des § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes stelle ich hiermit fest, dass als nächster Bewerber auf der Liste der BGE
der Rentner Heinz Pampuch,
wohnhaft Bargkoppel 4, 23869 Elmenhorst,
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem unterzeichnenden Wahlleiter zu erheben.
Herbert Sczech
Amtsvorsteher als Gemeindewahlleiter