Erteilung der Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Hammoor, Kreis Stormarn
Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hammoor
Gebiet: südlich der Autobahn A1, nördlich der Landesstraße 89 und nach Norden bis zur Süderbeste (Gemeindegrenze)
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 09.12.2021 beschlossene 5. Änderung des F-Planes der Gemeinde Hammoor für das Gebiet südlich der Autobahn A1, nördlich der Landesstraße 89 und nach Norden bis zur Süderbeste (Gemeindegrenze) mit Bescheid vom 11.03.2022, Az.: IV 527 – 512.111-62027 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 5. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Bargteheide- Land in Bargteheide, Zimmer 216, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente hier einsehbar.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher