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Datum: 20.11.2021

Jersbek: B-Plan Nr. 25 (Entwurf) – Auslegung

Gebiet: nordwestlich der Straße Langereihe, südwestlich der Straße Isenbek

hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 25 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der von der Gemeindevertretung Jersbek in ihrer Sitzung am 10. November 2021 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Jersbek für das Gebiet: nordwestlich der Straße Langereihe, südwestlich der Straße Isenbek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung hierzu liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 29. November 2021

bis zum 29. Dezember 2021 einschließlich

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier und über den Digitalen Altlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Das städtebauliche Planungsziel der Gemeinde besteht darin, das Plangebiet in Jersbek so planerisch vorzubereiten, dass es zu Zwecken der Sicherung der künftigen gemeindlichen Siedlungsentwicklung bzw. als Erweiterung des Baugebietes Bebauungsplan Nr. 20 als Wohnbaufläche entwickelt werden kann. Dazu ist die Umwandlung einer Außenbereichsfläche i. S. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) in ein Baugebiet i. S. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich. Erforderlich dazu ist die Ausweisung entsprechender Entwicklungsmöglichkeiten.

Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

  1. ein Umweltbericht zu der Planung vom 10.11.2021
  2. Landschaftsplan der Gemeinde Jersbek
  3. Bestandsplan Biotopentypen vom 04.06.2021
  4. eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vom 10.11.2021
  5. die eingegangenen Stellungnahmen des Bebauungsplanes Nr. 25 aus den Beteiligungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Planung des Wohngebietes insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar sind bzw. im Rahmen des Bebauungsplanes geäußert wurden:

1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:

  • finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn, und unter Punkte 1.1,  2, 3, 4 und 6 der Begründung,
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nachbarlichem Rücksichtnahmegebot, Abständen zur Wohnbebauung, Naherholung, Siedlungsentwicklung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und Geruch sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen, Sichtbarkeit in der Landschaft, Siedlungsentwicklung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und Geruch sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen, Sichtbarkeit in der Landschaft,

2. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

  • finden sich in der Begründung;
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf Tiere durch das Planvorhaben, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, Auswirkungen auf den Artenschutz.

3. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:

  • finden sich in unter den Punkten 2.5 und 6 der Begründung;
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen, Auswirkungen durch die Planvorhaben (Beeinträchtigungen), Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:

  • finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn, der Abwasserentsorgung Bargteheide GmbH sowie unter Punkt 2.5, 5 und 6 der Begründung;
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geländesituation, Niederschlagsentwässerung, Flächennutzung, Kleingewässern, Fließgewässern, Eingriffe durch Fundamentgründung, Zuwegung, Grundwasser, Trinkwasser, Bodenschutz, Altlasten, Archäologie, Hochwasserschutz, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichnahmen.

5. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:

  • finden sich unter Punkt 2.5, 3 und 6 der Begründung;
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: regionalem Klima, lokalem Klima, Emissionsquellen Geruch und Lärm, Auswirkungen durch die Planvorhaben.

6. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:

  • finden sich unter Punkt 2.5 und 6 der Begründung;
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Landschaftsbildtypen, Vorbelastungen, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen, Landschaftsbild im Plangeltungsbereich, Landschaftsschutzgebiet, Auswirkungen durch das Planvorhaben, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

7. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:

  • finden sich unter Punkt 5.3 der Begründung; in der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bau- und Bodendenkmalen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 25 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben


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