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Datum: 04.01.2023

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bargteheide-Land

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 B –Ortsmitte Südteil- ,4. Änderung, als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn

Gebiet: westlich Jersbeker Straße, gerade Hausnummern 2 bis 6

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 05. Dezember 2022 den Bebauungsplan Nr. 4 B –Ortsmitte Südteil-, 4. Änderung, als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)  für das Gebiet: westlich Jersbeker Straße, gerade Hausnummern 2 bis 6, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 05. Januar 2023 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 211, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan und die Begründung ins Internet unter der Adresse https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Bargfeld-Stegen/Bauleitplanung/B-Pläne/ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 S. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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