Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn
Bebauungsplanes Nr. 3 B
Gebiet: Südlich Fasanenweg, Hausnummern 17 + 22, westlich Lerchenweg,
Hausnummern 1+3+5, nördlich der Straße Im Weden, Hausnummern
39-53
hier: a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch
a)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in ihrer Sitzung am 21. März 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3 B für das Gebiet Südlich Fasanenweg, Hausnummern 17 + 22, westlich Lerchenweg, Hausnummern 1+3+5, nördlich der Straße Im Weden, Hausnummern 39-53 aufzustellen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Aufgrund der weiterhin hohen örtlichen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ist vorgesehen, in dem Geltungsbereich ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
b)
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21. März beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen Auslegung in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land durchzuführen. Hierfür liegen die erarbeiteten Planunterlagen in der Zeit vom
vom 12. Mai 2022
bis zum 27. Mai 2022 einschließlich
in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während der Sprechstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.
Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Bargfeld-Stegen/Bauleitplanung/Öff-Auslegung/ eingestellt und über den Digitalen Altlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 B unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Nachfolgend wird eine Übersicht mit Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.
Diese Bekanntmachung wird am 04. Mai 2022 durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Amtes Bargteheide-Land unter https://www.bargteheide-land.de/Amt/Bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Hinweis:
Öffnungszeiten des Amtes Bargteheide-Land
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag auch 14.00 bis 18.00 Uhr
Bargteheide, d. 02. Mai 2022 Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech