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Datum: 17.08.2022

Jersbek: Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 10 A, 1. Änderung

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bargteheide-Land
Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 10 A, 1. Änderung, der Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn
Gebiet: Ortslage Jersbek, südlich der Straße Langereihe - Langereihe 65 und 65a

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29. Juni 2022 den Bebauungsplan Nr. 10 A, 1. Änderung, für das Gebiet: Ortslage Jersbek, südlich der Straße Langereihe - Langereihe 65 und 65 a, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 18. August 2022 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an hier einsehen. Zusätzlich können alle Interessierten den Bebauungsplan und die Begründung in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 216, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 s. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.

Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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