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Datum: 13.07.2022

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bargteheide-Land

Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn
Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes –neu- der Gemeinde Jersbek –OT Timmerhorn-
Gebiet: südlich der Straße Zur Streuobstwiese, westlich der Straße Timmerhornskamp und östlich des Heidewegs im Ortsteil Timmerhorn

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 10.11.2021 beschlossene 9. Änderung des F-Planes der Gemeinde Jersbek –neu- für das Gebiet südlich der Straße Zur Streuobstwiese, westlich der Straße Timmerhornskamp und östlich des Heidewegs im Ortsteil Timmerhorn mit Bescheid vom 14.06.2022, Az.: IV 527 – 512.111-62036 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 9. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Bargteheide- Land in Bargteheide, Zimmer 216, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Jersbek/Bauleitplanung/F-Pläne/.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach

§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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