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Datum: 21.12.2022

Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Gemeinde Tremsbüttel, Kreis Stormarn
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Gebiet: gesamtes Gemeindegebiet
hier: Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tremsbüttel nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemeinde Tremsbüttel, Kreis Stormarn

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Gebiet:gesamtes Gemeindegebiet

hier:    Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes

           der Gemeinde Tremsbüttel nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Tremsbüttel in der Sitzung am 08. Dezember 2022 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tremsbüttel und die Begründung liegen

vom Donnerstag, 29. Dezember 2022 bis Montag, 30. Januar 2023

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während der Sprechstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Frau Bahlo oder ihre Vertretung.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse info@bargteheide-land.deabgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Nach § 4a (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Folgende umweltrelevante Informationen sind neben dem Entwurf des Flächennutzungsplanes, der Begründung einschließlich des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung (Kapitel 11) sowie der Anlagen der Begründung verfügbar und liegen mit aus:

(1)   1. Fortschreibung des Landschaftsplanes, Büro Bendfeldt, Herrmann, Franke,
Stand 12.2022

(2)   eingegangene Stellungnahmen aus dem Entwurfsbeteiligungsverfahren nach

§ 3 (2) und
§ 4 (2) BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die städtebaulichen Ziele des Flächennutzungsplanes die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt, Landschaft, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Fläche, Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie Wechselwirkungen geprüft. Es liegen folgende Angaben zu den umweltbezogenen Informationen vor:

Schutzgut Boden

Auswirkungen auf Bodenbeschaffenheit und –funktionen, auf Flächeninanspruchnahme, auf Eingriff in den Bodenhaushalt durch zusätzliche Versiegelung von Böden, Kompensation der Bodeneingriffe und Schaffung von Ausgleichflächen.

Schutzgut Wasser

Auswirkungen auf betroffene Oberflächengewässer, auf versiegelungsbedingte Änderungen des Wasserhaushaltes/Grundwassers durch zusätzliche Versiegelung von Böden und auf Verbleib des Oberflächenwassers.

Schutzgut Klima und Luft

Auswirkungen auf Veränderung des örtlichen Kleinklimas und der lufthygienischen Situation, auf Erhalt kleinklimatisch und lufthygienisch bedeutsamer Strukturen sowie des Klimawandels.

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:

Auswirkungen auf Lebensräumen für die Pflanzen- und Tierwelt infolge der Bebauung, auf Baum- und Knickschutz, auf Biotopschutz, auf Biotopentwicklung und biologische Vielfalt, auf potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte von relevanten Brutvögeln und Haselmäuse, auf Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen.

Schutzgut Landschaft

Auswirkungen auf Veränderung des Landschaftsbilds durch die neue Bebauung und des Ortsbilds durch die Schaffung neuer Ortsränder sowie auf Inanspruchnahme von Teilen der Landschaftsschutzgebiete.

Schutzgut Mensch:

Auswirkungen auf Inanspruchnahme von Teilen der Erholungslandschaft/des Landschaftsraumes rund um die Ortslagen Tremsbüttel und Sattenfelde, insbesondere auf den Erholungsraum der Grootbekniederung.

Auswirkungen auf die Schaffung von neuem Wohnraum.

Auswirkungen auf Lärmimmissionen der örtlichen und überörtlichen Straßen sowie der Bahnlinie.

Schutzgut Fläche

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche (Lage, Größe und möglichen Neuversiegelung) der Entwicklungsgebiete.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sowie auf die mögliche Entdeckung von archäologischen Funden oder auffälligen Bodenverfärbungen.

Schutzgut Wechselwirkungen:

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern untereinander.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 4 a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Tremsbüttel/Bauleitplanung/Öff-Auslegung/ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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