Inhalt

Datum: 13.04.2022

Bebauungsplan Nr. 10 A, 1. Änderung

Gemeinde Jersbek, Kreis Stormarn

Bebauungsplan Nr. 10 A, 1. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Gebiet: Ortslage Jersbek,südlich der Straße Langereihe -Langereihe 65 und 65 a

hier:     erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes

            Nr. 10 A – 1. Änderung– als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach

  § 3 Abs. 2  Baugesetzbuch mit Begrenzung des  Vorbringens von

  Anregungen nur  auf die  geänderten oder  ergänzten Teile

Der von der Gemeindevertretung am 10. März 2022 gebilligte und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 A – 1. Änderung - als Bebauungsplan der Innenentwicklung für das o. g. Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung hierzu liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 21. April 2022

bis zum 23. Mai 2022 einschließlich

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier einsehbar und über den Digitalen Altlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach§ 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 10 A – 1. Änderung - als Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


nach oben zurück