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Datum: 01.06.2022

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn

Bebauungsplan Nr. 5 a, 4. Änderung und Ergänzung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Gebiet: Südlich Brooklande Hausnummern 4 und 6, nördlich und östlich

   Nienwohlder Straße und westlich Klaus- Groth-Straße

hier:     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in ihrer Sitzung am

01. Dezember 2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 a, 4. Änderung und Ergänzung für das Gebiet Südlich Brooklande Hausnummern 4 und 6, nördlich und östlich Nienwohlder Straße und westlich Klaus- Groth-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

Der Bebauungsplan Nr. 5 A mit seiner 1. bis 3. Änderung setzt für das Plangebiet teilweise ein allgemeines Wohngebiet und teilweise eine private Grünfläche fest - mit einer eingeschossigen Bauweise. Aufgrund der weiterhin hohen örtlichen Nachfrage nach Wohnbauflächen und unter Berücksichtigung des Gebotes der Innenverdichtung besteht der Bedarf an einer entsprechenden städtebaulichen Neuordnung.

Planungsziele sind daher die Umwidmung der vorhandenen Grünfläche in Wohnbauflächen und die maßvolle bauliche Entwicklung in Anlehnung an die vorhandene Nachbarbebauung.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.

Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher

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