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Datum: 09.03.2022

Hammoor - Bebauungsplan Nr. 17

Gemeinde Hammoor, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 17
Gebiet:
Südöstlich der Autobahn A1, nordwestlich der Landesstraße 90 und südlich der Süderbeste (Gemeindegrenze)
hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Hammoor nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.03.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Hammoor für das Gebiet südöstlich der Autobahn A1, nordwestlich der Landesstraße 90 und südlich der Süderbeste (Gemeindegrenze) sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom Donnerstag, 17.03.2022 bis einschl. Montag, 18.04.2022

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während der Sprechstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

(1)        Umweltbericht, BBS Umwelt, Stand März 2022

(2)        Fachbeitrag Artenschutzprüfung, BBS-Umwelt, Stand Februar 2022

(3)        Schalltechnische Untersuchung, Masuch+Olbrisch, Stand Januar 2022

(4)        Fachbeitrag Oberflächenentwässerung, Nachweisführung sowie regionale Überprüfung gem. wasserrechtliche Anforderungen (A RW-1), Masuch+Olbrisch, Stand Januar 2022

(5)        Verkehrstechnische Untersuchung, 1. Ergänzung, Masuch+Olbrisch, Stand Mai 2020

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung, die im Oktober 2018, also vor 3 Jahren, durchgeführt wurde, vor allem aufgrund der Stellungnahmen der Landesplanung sowie der Nachbarkommunen, der Verfahrensablauf korrigiert wurde und der Bebauungsplan-Entwurf vorhabenkonkreter konzipiert wurde. Es wurde durch die Landesplanung ein Verfahren der raumplanerischen Abstimmung in 2020/2021 durchgeführt. Die Landesplanungs­behörde hat die Raumverträglichkeit bestätigt.

Die nachfolgenden umweltrelevanten Stellungnahmen (5.-18.) sind vor diesem Hintergrund zum Teil nicht mehr zutreffend, weil sie sich auf den alten Ansatz beziehen. Die jeweiligen Träger haben im Rahmen der anstehenden § 4 (2)-Beteiligung erneut die Möglichkeit, zu den aktuellen Unterlagen Stellung zu nehmen.

Die nachfolgend aufgeführten Behörden, Institutionen, Verbände und Einzelpersonen eine Stellungnahme mit Aussagen zu Umweltbelangen mit Verweis auf den o.g. Hinweis abgegeben:

(6)        Kreis Stormarn, Untere Naturschutz-, Wasserschutz- und Bodenschutzbehörde (18.10.2018)

(7)        BUND /NABU (11.10.2018)

(8)        Archäologisches Landesamt (18.09.2018)

(9)        Abwasserentsorgung Bargteheide GmbH (17.09.2018)

(10)      LLUR – Untere Forstbehörde (20.09.2018)

(11)      AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (25.09.2018)

(12)      Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (17.10.2018)

(13)      Freiwillige Feuerwehr Todendorf (08.11.2018)

(14)      Freie und Hansestadt Hamburg (18.10.2018)

(15)      Gemeinde Delingsdorf (27.09.2018)

(16)      Gemeinde Todendorf (08.11.2018)

(17)      Gemeinde Lasbek (09.11.2018 sowie 15.06.2021)

(18)      Gemeinde Steinburg (09.11.2018 sowie 15.06.2021)

(19)      Wasser- und Bodenverband Süderbeste (04.12.2018)


Folgende umweltrelevante Informationen finden sich in den mit ausliegenden Unterlagen:

(1)     Aus dem Umweltbericht (Teil II der Begründung)

  1. Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
    Angaben zur möglichen Belastung umgebender Wohnnutzungen während der Bau- und Anlagenphase durch Baulärm und Staubbildung sowie während der Betriebsphase durch Licht und Lärm.
  2. Angaben zum Schutzgut Pflanzen und Biotope
    Angaben zu Beeinträchtigungen von Biotopen allgemeiner Bedeutung, Bäumen sowie der Minimierung des Plangebiets durch eine Ein- sowie Durchgrünung
  3. Angaben zum Schutzgut Tiere und Artenschutz
    Angaben zu Betroffenheiten der Haselmaus, Fledermäuse, Fischotter sowie Gehölz- und Offenlandvögeln.
  4. Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche
    Angaben zum Versiegelungsgrad des Plangebietes, zur zulässigen zur Bewertung der Bodenfunktionen, zu dem Verlust von Böden mit ihren natürlichen Funktionen durch Versiegelung und Überbauung sowie zum vorsorgenden Bodenschutz.
  5. Angaben zum Schutzgut Wasser
    Angaben zur Bewirtschaftung des Oberflächenwassers im Plangebiet sowie mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser.
  6. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
    Angaben zum Mikroklima, der Vorbelastung der Luftqualität durch die Lage an der Autobahn sowie Klimaschutzmaßnahmen.
  7. Angaben zu. Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
    Angaben zur Vorbelastung des Landschaftsbildes durch die Lage an der Autobahn, zur Veränderung des Landschaftsbildes von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu einem Autohof sowie der Minimierung der Beeinträchtigungen durch eine Ein- und Durchgrünung des Plangebiets.
  8. Angaben zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
    Angaben zum Auffinden von Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie einer archäologischen Voruntersuchung von 2017
  9. Angaben zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
    keine wesentlichen Wechselwirkungen
  10. Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich
    Erhalt der Knick- und Baumstrukturen mit Knickschutzstreifen, Knickneuanlage und Gehölzpflanzungenw, Entwicklung einer naturnahen Rückhaltefläche an der Süderbeste, Vermeidungsmaßnahmen zum Ausschluss artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, externe Ausgleichsmaßnahmen

(2)     Fachbeitrag Artenschutzprüfung, Stand Februar 2022
Angaben zum Arten und Biotopbestand, Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse (Fledermäuse, Haselmaus, Fischotter, Vögel, sonstige Arten), artenschutzrechtliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

(3)     Schalltechnische Untersuchung, Stand Januar 2022
Beurteilung der zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens: Angaben zu Schutz der umliegenden Wohnnutzungen vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B-Plan-induzierten Zusatzverkehr, Schutz des Plangeltungsbereiches vor Verkehrslärm durch die BAB A1 und L90 (Straßenverkehrslärm) sowie Lärmimmissionen auf schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des Plangeltungsbereichs durch den Autohofbetrieb

(4)     Fachbeitrag Oberflächenentwässerung, Nachweisführung sowie regionale Überprüfung gem. wasserrechtliche Anforderungen (A RW-1), Stand Januar 2022
Angaben zur Mengenbewirtschaftung nach A-RW 1 / Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, regionale Auswirkungen auf Einleitung in die Süderbeste

(5)     Verkehrstechnische Untersuchung, 1. Ergänzung, Stand Mai 2020
Angaben zum Bestands- und Prognoseverkehrsaufkommen, Verteilung der Neuverkehre, Daten für die lärmtechnische Untersuchung, Leistungsfähigkeitsbeurteilung sowie Erschließung für Fußgänger / Radfahrer

(6)     bis (19) aus den umweltrelevanten Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB
Angaben zur Konkretisierung des Umweltberichts, zum Nachweis einer ausreichenden Dimensionierung der Regenrückhaltung, zur Schmutzwasserentsorgung sowie zu Altlasten, vorsorgenden Bodenschutz und Verkehrs- und Gewerbeemissionen (5); Angaben zur Einhaltung des Abstands, Schutz vor belasteten Einleitungen und der naturnahen Entwicklung der Süderbeste, Angaben zum Erhalt der Gehölze und Knicks zum Schutz der Haselmaus sowie zur Beleuchtung (6); Angaben zu Bodendenkmälern im Plangebiet und zu Objekten der Archäologischen Landesaufnahme (7); Angaben zur Schmutzwasserentsorgung (8); Hinweis zu waldschutzrechtlichen Belangen und Angaben von angrenzenden Waldgebieten (9); Hinweise zur Müllbeseitigung (10); Angaben zur Flächeninanspruchnahme durch den Umbau Knotenpunkt Bargteheide zum Autobahnkreuz, Angaben den Anbauverbotszonen, zur Erschließung des Geltungsbereichs sowie zur Abschirmung von Lichtquellen zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden (11); Angaben zum Brandschutz (12); Angaben zum Versiegelungsgrad (13); Angaben zu Verkehrsemissionen (14); Angaben zu Werbeanlagen und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (15); Angaben zu Verkehrsemissionen, Trink- und Löschwasserversorgung (Brandschutz), Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie Ausgleichsmaßnahmen (16/17); Angaben zur Oberflächenwassereinleitung in die Süderbeste (18)

(20)  aus den umweltrelevanten Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Amtsverwaltung ist derzeit aufgrund der Corona- Pandemie nicht frei für Publikum zugänglich und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Anmeldung weiterhin möglich.
Wenn Sie die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Hammoor in der Amtsverwaltung einsehen möchten, so vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer: 04532 / 4045-44.
Bitte bringen Sie zu dem Termin eine Mund-Nasen-Schutzmaske mit.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse
https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Hammoor/Bauleitplanung/%C3%96ff-Auslegung/  eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bargteheide, den 07. März 2022

Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech


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