Gleichstellung der Frau
Leistungsnummer: 99107037000000
Aktuelles
Allgemeine Informationen / Aufgaben
Gleichstellungsbeauftrage haben die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune beizutragen und die Gleichberechtigung zu fördern und zu unterstützen, z. B. bei Fragen rund um Einstellung oder Beförderung. (GstG und BGleiG).
Ziel
- die Beseitigung bestehender Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts
- die Verhinderung künftiger Nachteile (Benachteiligung von Frauen)
- Verbesserung der Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer
Arbeit der Verwaltung
- Mitwirkung bei Einstellungsgesprächen und personellen und organisatorischen Verwaltungsangelegenheiten
- Abstimmung des Frauenförderplans mit der Personalabteilung
- Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Zusammenarbeit mit dem Personalrat
- Beratung von Kolleginnen und Kollegen
Tätigkeiten für die Bürger*innen
- die Chancengleichheit von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern mit und ohne Kinder, in allen Altersstufen und besonderen Lebenslagen zu verbessern
- Beratung bei Benachteiligungen am Arbeitsplatz, der Arbeitssuche oder der Familie
- Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Mitarbeit in frauenpolitischen Netzwerken
- Projekte und Einzelveranstaltungen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen initiieren
- Sprechstunden und Beratung für Hilfe suchende Frauen anbieten
- Beratung von Männern, die Elternzeit und/oder Familienarbeit wahrnehmen möchten
- Angebote zu Fortbildungen, die genderspezifische Themen betreffen
- Asylsuchende durch Mitarbeit in den Flüchtlingsbeiräten unterstützen
Dokumente
Weitere interessante Broschüren finden Sie hier.
NO STALK App
Dokumentieren Sie einfach alle Stalking-Vorfälle per Foto-, Video- sowie Sprachaufnahmen chronologisch und lückenlos mit Ihrem Smartphone (Betriebssystem: mindestens iOS 11 oder Android 4.4). Ihre Aufnahmen zählen bei der Polizei bzw. vor dem zuständigen Gericht als vollwertige Beweise! Die NO STALK App des WEISSEN RINGS unterstützt Sie dabei, aktiv und selbstbestimmt gegen Stalking vorzugehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Hilfreiche Links
- Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte 
- MYRIAM - my rights as a migrant woman 
Ein unsicherer Aufenthaltsstatus kann eine zusätzliche Belastung für Frauen darstellen, die Partnergewalt erleben. Myriam ist eine Frauenberatungsstelle für geflüchtete Frauen in Schleswig-Holstein. Myriam berät Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Insbesondere zu rechtlichen Fragen zu Aufenthalt, Asylverfahren, zum Bescheid und zur Anhörung.