Gewerbeabmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde abgemeldet werde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern
- bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht zur Abmeldung und Ausweiskopie des Meldenden
Welche Gebühren fallen an?
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Anträge / Formulare
Ein Online-Formular für die Gewerbeabmeldung finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EASH).