Vorkaufsrecht der Gemeinde
Leistungsnummer: 99012038234000
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.
Rechtsgrundlage
§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB).