Urlaubsfischereischein genehmigen oder verlängern lassen
Leistungsnummer: 99042018006000
Volltext
Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
Wenn Sie keinen Fischereischein besitzen, können Sie einen auf 28 Tage befristeten Urlaubsfischereischein erhalten. Einmalig können Sie den Urlaubsfischereischein durch eine erneute Beantragung um weitere 28 Tage verlängern.