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Gewerbe anmelden

Leistungsnummer: 99050012104000

Leistungsbeschreibung

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Diese kann entweder durch den Gewerbetreibenden selbst oder durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer erfolgen.

Ein Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:

  • nicht erlaubte Tätigkeiten (sozial unwertige und damit generell verbotene Tätigkeiten),
  • Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler,
  • die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens oder
  • der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf eigen genutzten Gebäuden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel
    • Kopie Personalausweis
    • Kopie Reisepass
    • Meldebescheinigung
  • notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Frist

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

Rechtsgrundlage(n)

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