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Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

Leistungsnummer: 99041004034000

Leistungsbeschreibung

Ein Kind hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.  Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von täglich mindestens fünf Stunden. Die Anspruchsberechtigten können zwischen den verschiedenen nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) geförderten Kindertageseinrichtungen sowie den Angeboten der Kindertagespflege sowohl innerhalb der Wohngemeinde des Kindes als auch an einem anderen Ort im Rahmen freier Kapazitäten wählen.

Die Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erfüllt einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Kreise werden dabei durch ihre kreisangehörigen Gemeinden unterstützt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den  jeweiligen Trägern der Kita Einrichtung festgesetzt. Ab dem 01.08.2020 gilt der Elternbeitragsdeckel gemäß § 31 Kindertagesförderungssetz – KiTaG.

Der so genannte Elternbeitragsdeckel gilt auch für die Betreuung in der Kindertagespflege.

Werden mehrere mit Hauptwohnung in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege gefördert, übernimmt oder erlässt der örtliche Träger (Kreis Stormarn) auf Antrag den Elternbeitrag für das zweitälteste Kind um 70 % und für jüngere Kinder vollständig. Darüber hinaus übernimmt oder erlässt der örtliche Träger auf Antrag den Elternbeitrag für die Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, soweit er den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Näheres hierzu ist der Satzung des Kreises Stormarn für eine Sozialstaffel für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungen in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

 Hier finden Sie die entsprechenden Anträge.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Das Onlineportal der Kita Datenbank informiert die Eltern über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption und ermöglicht unverbindliche Voranmeldungen bei den Kindertageseinrichtungen und  in der Kindertagespflege.

KitaPortal Schleswig-Holstein

Der örtliche Träger (Kreis Stormarn) informiert  ebenfalls über das Platzangebot und berät bei der Auswahl des Platzes und in allen Fragen der Kindertagespflege.

Kreis Stormarn

Weitere  Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

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