Landeseigene Grundstücke und Immobilien erwerben
Leistungsnummer: 99050089220000
Volltext
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können landeseigene Grundstücke, die das Land Schleswig-Holstein nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, erwerben. Die Liegenschaften werden öffentlich zum Beispiel über das Internetportal Immowelt angeboten. In Einzelfällen erfolgt auch ein Verkauf über ein Auktionshaus.
Das gilt ebenfalls für Grundstücke, die dem Land durch Erbschaften zugefallen sind, sofern diese öffentlich vermarktbar sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Die sogenannten »Fiskuserbschaften« beziehungsweise »Fiskalerbschaften« entstehen, wenn das Land Schleswig-Holstein als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Land dabei auch gesetzlicher Erbe.