Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Leistungsnummer: 99115005104001
Volltext
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person für die Erfüllung der Meldepflicht zuständig, bei der die minderjährige Person einzieht.
Dies gilt auch für den sogenannten Umzug innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde oder Ihres Amtes. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen oder ob sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt oder nicht.
Die Anmeldung kann elektronisch über den Onlinedienst, persönlich bei der Meldebehörde oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.