Inhalt

Datum: 14.01.2021

Delingsdorf: B-Plan Nr. 2 A - Aufhebung

Gemeinde Delingsdorf, Kreis Stormarn
Bebauungsplanes Nr. 2 A – Aufhebung

Gebiet: Hamburger Straße ungerade Nr. 9 und Nr. 11 und Bogenstraße Nr. 7 bis Nr. 12

hier:
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

a)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Delingsdorf hat in ihrer Sitzung am 03. Juni 2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 A  für das o. g. Gebiet aufzuheben. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Der Bebauungsplan Nr. 2 A wurde 1998 aufgestellt, um in der Gemeinde Delingsdorf auf überwiegend bereits bebauten Grundstücken im südlichen Siedlungsbereich eine bauliche Verdichtung und eine angemessene Erweiterung des vorhandenen Baubestandes zu ermöglichen. Da die Planungsziele teilweise nur über Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes umgesetzt werden konnten, möchte die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben.

b)
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03. Juni 2020 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen Auslegung in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land durchzuführen. Hierfür liegen die erarbeiteten Planunterlagen in der Zeit vom

vom 14. Januar 2021
bis zum 29. Januar 2021

Die Amtsverwaltung ist derzeit nicht frei für Publikum zugänglich, um größere Menschenansammlungen, mithin eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Anmeldung weiterhin möglich.

Wenn Sie die Planunterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 A a der Gemeinde Delingsdorf in der Amtsverwaltung einsehen möchten, so vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Pump. Bitte bringen Sie zu dem Termin eine Mund-Nasen-Schutzmaske mit.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier eingestellt und über den Digitalen Altlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 A unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.


Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech


nach oben zurück