Inhalt

Datum: 04.05.2023

Wahlbekanntmachung: Gemeinde- und Kreiswahlen

Am 14.05.2023 findet die Wahl der Gemeindevertretung in den Gemeinden Bargfeld-Stegen, Delingsdorf, Elmenhorst, Hammoor, Jersbek, Nienwohld, Todendorf und Tremsbüttel statt.

Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Stormarn verbunden.

Die Gemeinden Bargfeld-Stegen, und Elmenhorst bilden jeweils drei Wahlkreise mit je einem Wahlbezirk.

Die Gemeinden Delingsdorf, Jersbek und Tremsbüttel bilden jeweils einen Wahlkreis mit je zwei Wahlbezirken.

Die Gemeinden Hammoor, Nienwohld und Todendorf bilden jeweils einen Wahlkreis und einen Wahlbezirk.

Hinsichtlich der Zugehörigkeit zu den Wahlkreisen und/oder Wahlbezirken mit ihrer Abgrenzung und der Anschrift der Wahlräume in den einzelnen Gemeinden wird auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen.

Für die Gemeinde Hammoor wird gesondert darauf hingewiesen, dass der Wahlraum nicht unter der Haus-Nr. Kamp 31 erreichbar ist (Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung), sondern im Feuerwehrgerätehaus am Kamp/Ecke Bachstraße.  

Die amtsangehörigen Gemeinden Bargfeld-Stegen und Nienwohld gehören bei der Kreiswahl zum Kreiswahlkreis Nr. 7 Tangstedt.

Die amtsangehörigen Gemeinden Delingsdorf, Elmenhorst, Hammoor, Jersbek, Todendorf und Tremsbüttel gehören bei der Kreiswahl zum Kreiswahlkreis Nr. 10 Bargteheide-Land.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer, für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

In den amtsangehörigen Gemeinden hat jeder Wähler bei der Gemeindewahl wie folgt Stimmen, die beliebig verteilt werden können:

Bargfeld-Stegen: 3 Stimmen
Delingsdorf: 7 Stimmen
Elmenhorst: 3 Stimmen
Hammoor: 7 Stimmen
Jersbek:
7 Stimmen
Nienwohld: 5 Stimmen
Todendorf: 6 Stimmen
Tremsbüttel: 7 Stimmen

Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, für welche Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Amt Bargteheide-Land (Zimmer 116 oder 117) die amtlichen Stimmzettel für die Gemeinde- und Kreiswahl, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Der Gemeindewahlleiter
Bernd Gundlach


nach oben zurück