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Datum: 08.01.2025

Briefwahl - Bundestagswahl 2025

Seit dem 13. Januar können Sie bei Bedarf Briefwahlunterlagen online oder bei uns im Einwohnermeldeamt beantragen.

Da es sich bei der diesjährigen Bundestagswahl um eine vorgezogene Wahl handelt, sind einige Fristen und Abläufe anders als gewohnt. Die Wahlunterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt gedruckt und können daher erst ab Anfang Februar 2025 bereitgestellt werden. Ab dann können Sie sie bei uns persönlich abholen oder per Post zugesandt bekommen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Stimme nur gezählt werden kann, wenn der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei uns im Wahlamt eingegangen ist.

Keine Unterlagen erhalten?

Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis spätestens 2. Februar 2025 allen Wahlberechtigten zugestellt sein. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dürfen Sie dennoch wählen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis können Sie vom 3. bis 7. Februar 2025 bei uns einsehen.

Wichtig:

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, diese aber nicht erhalten hat, kann nicht direkt im Wahllokal wählen, da im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk „W“ eingetragen wird. Dieser verhindert eine mehrfache Stimmabgabe und kann im Wahllokal nicht aufgehoben werden.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen. Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie einen neuen Wahlschein erhalten, damit Sie an der Wahl teilnehmen können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an uns.

Ihre Amtsverwaltung

Stand: 23.01.2025


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