Häufige Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2025
Allgemeines
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.
Wichtig: Wählen können auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind (Auslandsdeutsche). Sie werden jedoch nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Um dennoch an der Wahl teilzunehmen, müssen sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei uns stellen, um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen per Post zugestellt. Sie sollten diese spätestens am 2. Februar 2025 erhalten. Falls nicht, kontaktieren Sie uns bitte.
Was mache ich, wenn ich am Wahltag verhindert bin?
Wenn Sie wissen, dass Sie am Wahltag verhindert sein werden, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen und Ihre Stimme vorab per Briefwahl abgeben.
Bis wann muss mein Wahlbrief eingegangen sein?
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei uns im Wahlamt eingegangen sein. Planen Sie ausreichend Zeit für den Postweg ein.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie im Wahllokal wählen. Bringen Sie in diesem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Wichtig: Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese nicht erhalten haben, können Sie nicht ohne Weiteres im Wahllokal wählen. In so einem Fall ist es wichtig, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.
Was muss ich im Wahllokal beachten?
Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Achten Sie auf die Anweisungen der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und wahren Sie die Ruhe im Wahllokal.
Was passiert, wenn ich meinen Wahlschein verloren habe?
Sollten Sie Ihren Wahlschein verloren haben, wenden Sie sich so früh wie möglich an uns, um Ersatz zu beantragen.
Was ist bei der Stimmabgabe zu beachten?
Auf Ihrem Stimmzettel können Sie zwei Kreuze setzen:
- Erststimme: für die Wahl einer/eines Direktkandidatin/Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis.
- Zweitstimme: für die Wahl einer Partei.
Setzen Sie maximal ein Kreuz pro Spalte, um ungültige Stimmen zu vermeiden.
Briefwahl
Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Sie können Briefwahlunterlagen online oder persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.
Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?
Da die diesjährige Bundestagswahl eine vorgezogene Wahl ist, werden die Wahlunterlagen erst ab Anfang Februar 2025 bereitgestellt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Unterlagen entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bis wann muss mein Wahlbrief eingegangen sein?
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein, damit Ihre Stimme gezählt wird.
Kann ich wählen, wenn ich meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten habe?
Nein, wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, wird im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk „W“ eingetragen, der eine Stimmabgabe im Wahllokal verhindert. Sollten Sie Ihre Unterlagen nicht erhalten, ist es wichtig, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.
Was mache ich, wenn ich meine Briefwahlunterlagen verloren habe?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an uns, damit wir Ihnen gegebenenfalls Ersatzunterlagen ausstellen können.