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Datum: 14.04.2021

Bargfeld-Stegen: B-Plan Nr. 3, 10. Änderung

Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 3, 10. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Gebiet: beidseitig des Fasanenweges in Bargfeld-Stegen, beschränkt auf den Fasanenweg Hausnummer 14 und die Parkplatzanlage Fasanenweg / Ecke Lerchenweg sowie die Grundstücke westlich des Lerchenweges (nur ungerade Hausnummern)

hier: erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 3 – 10. Änderung – als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 3 Abs. 2  Baugesetzbuch mit Begrenzung des  Vorbringens von Anregungen nur  auf die  geänderten oder ergänzten Teile

Der von dem zuständigen Bau- und Umweltausschuss am 22. Februar 2021 gebilligte und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 – 10. Änderung - als Bebauungsplan der Innenentwicklung für das o. g. Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung hierzu liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 22. April 2021
bis zum 06. Mai 2021 einschließlich

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.

Die Amtsverwaltung ist derzeit nicht frei für Publikum zugänglich, um größere Menschenansammlungen, mithin eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Anmeldung weiterhin möglich.

Wenn Sie die Planunterlagen zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 als Bebauungsplan der Innenentwicklung der Gemeinde Bargfeld-Stegen in der Amtsverwaltung einsehen möchten, so vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Pump.

Bitte bringen Sie zu dem Termin eine Mund-Nasen-Schutzmaske mit.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen hier aufrufbar und über den Digitalen Altlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3 – 10. Änderung - als Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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