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Datum: 09.12.2020

Elmenhorst: B-Plan Nr. 3, 7. Änderung

Gemeinde Elmenhorst, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 3, 7. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Gebiet: westlich der Bundesstraße / L 82, südlich der Jersbeker Straße, östlich der Straße Am Sportplatz und nördlich der Sportplätze
hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 3 – 7. Änderung– als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der von der Gemeindevertretung Elmenhorst in ihrer Sitzung am 03. Dezember 2020 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des westlich der Bundesstraße / L 82, südlich der Jersbeker Straße, östlich der Straße Am Sportplatz und nördlich der Sportplätze, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Entwurf der Begründung hierzu liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 17. Dezember 2020
bis zum 18. Januar 2021 einschließlich

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.

Die Amtsverwaltung ist derzeit nicht frei für Publikum zugänglich, um größere Menschenansammlungen, mithin eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und ist ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Anmeldung bei Herrn Pump weiterhin möglich.

Wenn Sie die Planunterlagen zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 als Bebauungsplan der Innenentwicklung der Gemeinde Elmenhorst in der Amtsverwaltung einsehen möchten, so vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Pump.

Bitte bringen Sie zu dem Termin eine Mund-Nasen-Schutzmaske mit.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im oben genannten Zeitraum hier eingestellt und über den Digitalen Altlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3 – 7. Änderung - als Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben:


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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