Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Gemeinde Elmenhorst, Kreis Stormarn
Flächennutzungsplan, 25. Änderung
Gebiet: westlich der Bundesstraße / L 82, südlich der Tennisplätze und östlich
der Straße Am Sportplatz
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2019 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von zwei Wochen in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land durchzuführen. Hierfür liegen die erarbeiteten Planunterlagen in der Zeit vom
vom 16. Juni 2022
bis zum 30. Juni 2022 einschließlich
in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während der Sprechstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Pump oder seine Vertretung.
Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.bargteheide-land.de/Gemeinden/Elmenhorst/Bauleitplanung/Öff-Auslegung/ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Nachfolgend wird eine Übersicht mit Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.
Amt Bargteheide-LandDer Amtsvorsteher