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Datum: 11.01.2023

Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn

Flächennutzungsplan, 37. Änderung

Gebiet: Südlich des Fasanenweges, westlich des Lerchenweges ungerade

            Hausnummern 1 bis 5, und nördlich der Straße Im Weden

hier:      frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2

            Baugesetzbuch

Der von dem zuständigen Bau- und Umweltausschuss am 24. Oktober 2022 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes B für das o. g. Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung hierzu liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 19. Januar 2023

bis zum 20. Februar 2023 einschließlich

in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 211, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Frau Bahlo oder ihre Vertretung.

Das städtebauliche Planungsziel der Gemeinde besteht darin, das Plangebiet in Bargfeld-Stegen so planerisch vorzubereiten, dass es zu Zwecken der Sicherung der künftigen gemeindlichen Siedlungsentwicklung als Wohnbaufläche entwickelt werden kann. Dazu ist die Umwandlung einer Außenbereichsfläche i. S. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) in ein Baugebiet i. S. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich. Dabei ist eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet vorgesehen.

Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus; die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:

  1. der Umweltbericht vom 22.12.2022 zu den Planungen. Er ist jeweils Teil der Begründung
  2. Landschaftsplan der Gemeinde Bargfeld-Stegen
  3. Biotoptypenkartierung Bestand vom 11.08.2022
  4. Grünkonzept für die Flächen westlich des Geltungsbereichs vom 12.08.2022
  5. die eingegangenen Stellungnahmen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 3B aus den Beteiligungen der betroffenen Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Planung eines neuen Wohngebiets am Westrand von Bargfeld insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar sind bzw. im Rahmen des Bebauungsplanes geäußert wurden. Sie treffen gleichlautend auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt zu:

  1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:

-       finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn und unter Punkt 1.1 -1.3, 3, 4, 5 und 6  (37. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPÄ) und B-Plan Nr. 3B) sowie 2.1 - 2.4 (37. FNPÄ) und 2.1 - 2.6 (B-Plan Nr. 3B),

-       es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Erschließung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Verkehrsaufkommen, Immissionswerte, Naherholung

  1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

-       finden sich in der Stellungnahme des Kreises Stormarn und von BUND und NABU und unter Punkt 1.1.5 (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B), 2.3 (37. FNPÄ), 2.5 (B-Plan Nr. 3B) und 6 (37. FNPÄ) sowie in der Anlage 1 der Begründungen (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B)

-       es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Anforderungen auf den Artenschutz.

  1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:

-       finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn und von BUND und NABU und unter Punkt 1.1-1.3 (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B), 2.3 (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B) 2.5 (B-Plan Nr. 3B), 6 (37. FNPÄ), 3 (B-Plan Nr. 3B) und 8 (B-Plan Nr. 3B) sowie in der Anlage 1 der Begründungen (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B);

-       es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzungen, FFH-Gebieten, Grünstrukturen und geschützten Biotopen, Auswirkungen durch die Planvorhaben (Beeinträchtigungen), Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

  1. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:

-       finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Stormarn und unter Punkt 1.1 – 1.3, 4.1, 5.2 und 6 (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B) und Punkt 2.3 (37. FNPÄ) und 2.5 (B-Plan Nr. 3B);

-       es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Naturraum, physikalische Bodeneigenschafen, Bodenart, Geländesituation, Altablagerungen, Bodenschutz, Flächennutzung, Flächenverbrauch, Eingriff, Grundwasserkörper, Oberflächengewässer, Niederschlagsentwässerung, Wasserentsorgung, Regenrückhaltung, Vermeidungs- Verminderungs-, und Kompensationsmaßnahmen.

  1. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:

-       finden sich unter den Punkten 3 und 6 (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B)

-       es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Großklima, Lokalklima, Emissionsquellen, Auswirkungen durch die Planvorhaben.

  1. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:

-       finden sich in den Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde und des Kreises Stormarn sowie unter Punkt 2.2, 2.3 und 6 (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B) sowie in der Anlage 1 der Begründungen (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B);

-       es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum regionalen Grünzug, Landschaftsbild, charakteristische Landschaftsräume, Durchgrünung, Vorbelastungen, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

  1. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:

-       finden sich in den Stellungnahmen des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein sowie unter Punkt 5.3 (37. FNPÄ und B-Plan Nr. 3B);

-       es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorkommen und Betroffenheit von archäologischen Fundplätzen, Bau- und Bodendenkmale.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse http://www.bargteheide-land.eu/cms/bauleitplaene-oeff-auslegung/ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@bargteheide-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3 B unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Nachfolgend wird eine Übersicht mit Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.


Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher


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