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Datum: 13.09.2022

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023

in den Gemeinden Bargfeld-Stegen, Delingsdorf, Elmenhorst, Hammoor, Jersbek, Nienwohld, Todendorf und Tremsbüttel

Gemäß § 22 der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO -) vom 09. Dezember 2019 (GVOBl. S. 634), geändert durch Verordnung vom 01. Oktober 2020 (GVOBl. S. 721) wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 aufgefordert.

Gemäß § 8 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2021 (GVOBl. S. 430), sind in den nachstehend aufgeführten amtsangehörigen Gemeinden folgende Vertreterinnen und Vertreter zu wählen:

Gemeinde

Vertreter/innen insgesamt

Unmittelbare Vertreter/innen

Listenver­treter/innen

Bargfeld-Stegen
17

9
(in 3 Wahlkreisen je 3 unmittelbare Vertreter/innen)

8
Delingsdorf
13
7

6

Elmenhorst
17
9

(in 3 Wahlkreisen je 3 unmittelbare Vertreter/innen)

8
Hammoor
13

7

6
Jersbek
13

7

6
Nienwohld
9

5

4
Todendorf
11

6

5
Tremsbüttel
13

7

6

Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreter/innen (unmittelbare Wahlvorschläge) können einreichen:

  • Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien),
  • Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen),
  • Wahlberechtigte (Einzelbewerber/innen)

Eine politische Partei oder eine Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge einreichen, wie unmittelbare Vertreter/innen zu wählen sind.

Wahlvorschläge für die Wahl der Listenvertreter/innen (Listenwahlvorschläge) können von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Je Partei oder Wählergruppe kann innerhalb einer Gemeinde nur ein Listenwahlvorschlag eingereicht werden. Die Anzahl der Bewerber/innen auf dem Listenwahlvorschlag ist unbegrenzt. Innerhalb einer Gemeinde kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Beim Vorliegen der sonstigen Wählbarkeitsvoraussetzungen sind neben allen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen) wählbar.

Bestimmungen, die bei der Einreichung von Wahlvorschlägen beachtet werden müssen, ergeben sich aus dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Die wahlrechtlichen Bestimmungen sind zwingende Vorschriften. Es obliegt den Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten, für die Ordnungs­mäßigkeit der von ihnen eingereichten Wahlvorschläge zu sorgen.

Die erforderlichen, den amtlichen Mustern entsprechenden Wahlvordrucke können in Papierform oder als elektronische, ausfüllbare pdf-Dokumente angefordert werden. Die Anforderung oder Abholung kann erfolgen beim Gemeindewahlleiter Bernd Gundlach, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 204, b.gundlach@bargteheide-land.de oder beim stellvertretenden Gemeinde­­wahlleiter Daniel Born, Anschrift wie vor, Zimmer 13 (Nebengebäude) d.born@bargteheide-land.de.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, den 20. März 2023, 18.00 Uhr beim dem Gemeindewahlleiter, Amt Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, schriftlich eingereicht werden.

Der genannte Termin ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Ich bitte daher darum, die Wahlvorschläge so rechtzeitig vor diesem Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch fristgerecht behoben werden können.

Bernd Gundlach
Gemeindewahlleiter


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