Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Gemeinde Nienwohld, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 5 - als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Gebiet: südlich der Dorfstraße und nordöstlich der Schulstraße in Nienwohld
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nienwohld hat in ihrer Sitzung am 14. November 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet südlich der Dorfstraße und nordöstlich der Schulstraße in Nienwohld als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Ziel der Planung ist die Neuordnung des Baugrundstückes dahingehend, dass das auf den Flurstücken 89/10, 14/27 und 120/24 die Feuerwehr neu gebaut sowie das bestehende Feuerwehrgerätehaus bedarfsgerecht umgenutzt werden kann. Zudem sollen die Räumlichkeiten der „Alten Schule“ weiterhin für gemeindliche Zwecke zur Verfügung stehen können. Zu prüfen ist weiterhin, ob in dem Plangebiet Wohnungen möglich sind.
Nachfolgend wird eine Übersicht mit der Umgrenzung des Plangebietes wiedergegeben.
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher