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Maskenpflicht für Publikum mit Atemwegserkrankungen


Für Besucherinnen und Besucher der Amtsverwaltung, die an Atemwegserkrankungen leiden, ist ab sofort das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens OP-Maske, idealerweise FFP2-Maske) im Gebäude verpflichtend.

Bei Bedarf werden Masken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgehändigt.

12.12.2023 
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