Maskenpflicht für Publikum mit Atemwegserkrankungen
Für Besucherinnen und Besucher der Amtsverwaltung, die an Atemwegserkrankungen leiden, ist ab sofort das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens OP-Maske, idealerweise FFP2-Maske) im Gebäude verpflichtend.
Bei Bedarf werden Masken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgehändigt.
12.12.2023