Änderung des Geschlechtseintrages
Volltext
Wenn bei Ihnen eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, können Sie beim Standesamt den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen ändern.
Ihnen stehen dann die Möglichkeiten offen, den Geschlechtseintrag männlich, weiblich oder divers zu wählen beziehungsweise den Geschlechtseintrag im Register offen zu lassen.
Folgendes müssen Sie beachten:
- Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
- Für eine geschäftsunfähige Person und ein Kind unter 14 Jahren kann der Antrag nur vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden; eine beschränkt geschäftsfähige Person benötigt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- Für Personen mit transsexueller Prägung steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung. Die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag bei diesem Personenkreis richtet sich nach dem Transsexuellengesetz.
Erforderliche Unterlagen
- Pass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde
Kosten
- Für die Änderung des Registereintrags.
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein) - Für die Ausstellung einer neuen Urkunde.
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)