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Urlaubsfischereischein genehmigen oder verlängern lassen

Leistungsnummer: 99042018006000

Volltext

Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.

Wenn Sie keinen Fischereischein besitzen, können Sie einen auf 28 Tage befristeten Urlaubsfischereischein erhalten. Einmalig können Sie den Urlaubsfischereischein durch eine erneute Beantragung um weitere 28 Tage verlängern.


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