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Fischereischein beantragen

Leistungsnummer: 99042001012000

Volltext

Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten (als Anglerin oder Angler sowie Berufsfischerin oder Berufsfischer), müssen Sie im Regelfall einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit ausgestellt

Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Schleswig-Holstein anerkannt (zum Beispiel im Urlaub). Allerdings müssen Sie zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein bezahlen - unabhängig davon, wie und wo der Fischfang ausgeübt werden soll. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Heimatbundesland bereits eine Fischereiabgabe bezahlt haben.

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer müssen nach einem Wechsel des Hauptwohnsitzes (bei Umzug) umgeschrieben werden. Dies gilt nicht, wenn der Fischereischein in einem anderen Bundesland nach den gleichen Sicherheitsmerkmalen wie in Schleswig-Holstein ausgestellt wurde - dann ist eine Umschreibung nicht erforderlich, und der Fischereischein gilt unbefristet fort.

Voraussetzungen

  • Ein Fischereischein kann Ihnen mit Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
  • Ab dem 14. Lebensjahr sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Fischereischein zu besitzen, um den Fischfang ausüben zu dürfen.
  • Sie müssen eine Fischereischeinprüfung bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis aus einem deutschen Bundesland oder einen anerkennungsfähigen Nachweis (zum Beispiel vergleichbare Prüfung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz) vorlegen.
  • Sie müssen Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
  • Bei Ihnen dürfen keine Versagungsgründe (zum Beispiel Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) vorliegen.
  • Sie müssen bestätigen, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus mit entsprechender Authentifizierung über eID.

Erforderliche Unterlagen

Antragstellung bei der Behörde:

  • Fischereischein-Prüfungszeugnis oder sonstiger anerkennungsfähiger Nachweis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
  • Zur Umschreibung bei Umzug nach Schleswig-Holstein (Hauptwohnung): Fischereischein des anderen Bundeslandes oder Fischereischeinprüfungszeugnis (entsprechende Zeugnisse aller deutschen Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt); Beleg für den neuen Wohnsitz in Schleswig-Holstein
  • Zur Digitalisierung eines vorhandenen Fischereischeins: Personalausweis oder Reisepass, aktuell gültiger Fischereischein

Antragstellung über den Onlinedienst (nur mit bestandener Fischereischeinprüfung ab dem 01.10.2025 oder für eine Ersatzausstellung von ab dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeinen):

  • Zugangscode (wird nach bestandener Fischereischeinprüfung ausgehändigt) oder Identifikationsnummer des ab dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeins


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