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Als Wahlhelfer freiwillig melden

Leistungsnummer: 99128008104000

Weil Demokratie nur funktioniert, wenn alle mitmachen.

Um für einen reibungslosen Verlauf in den Wahllokalen des Amtsgebietes sorgen zu können, benötigen wir die Unterstützung vieler ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Wir freuen uns über jede freiwillige Meldung – auch von Ihnen!

Wahlhelfer/-in für die Bundestagswahl 2025 werden

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer können Sie sich engagieren, wenn Sie am Wahltag

  • das 16. oder 18. Lebensjahr vollendet haben (je nach Wahl),
  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen (je nach Wahl),
  • seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet gemeldet sind (je nach Wahl),
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlhelfer/in darf zudem nicht werden, wer Kandidat/in oder Vertrauensperson einer Partei für einen Wahlvorschlag ist.

Eine Demokratie lebt von gemeinsamen Entscheidungen. Auch am Wahltag arbeiten Sie innerhalb eines Teams von ca. acht Personen. Der Wahlvorstand besteht dabei aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, deren Stellvertretung, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer sowie Beisitzerinnen und Beisitzern.

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal, um Material und Unterlagen zu übernehmen und den Raum einzurichten. Ab 8:00 Uhr beginnt die erste Schicht des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler zu überprüfen, Stimmzettel ausgegeben und die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis zu notieren. Dabei wird auf den ordentlichen Ablauf der Wahl geachtet. Der Schichtwechsel des Wahlvorstandes erfolgt mittags. Um 18:00 Uhr werden die abgegebenen Stimmen von dem gesamten Wahlvorstand ausgezählt.

Wie werden Sie auf den Einsatz vorbereitet?

Mit der Berufung erhalten Sie Informationsmaterial, aus denen Sie alles Wichtige für den Wahltag entnehmen können. Außerdem bieten wir den eingesetzten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorstehern sowie den Schriftführerinnen und Schriftführern eine Schulung an.

Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Sie am Wahltag ein sogenanntes Erfrischungsgeld je nach Funktion.

  • Wahlvorsteher/in: 80 Euro
  • Stellv. Wahlvorsteher/in: 60 Euro
  • Schriftführer/in: 60 Euro
  • Stellv. Schriftführer/in und Beisitzer/in: 40 Euro

Weitere Fragen beantworten Ihnen natürlich gerne.

Wir freuen uns auf Sie!


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